Interne Meldestelle gemäß § 12 Hinweisgeberschutzgesetz

Herr Rechtsanwalt Andreas Riegel nimmt die Aufgaben der internen Meldestelle gemäß § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für folgende Beschäftigungsgeber wahr:

 

  • Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV)
  • Stadtwerke Bonn GmbH
  • Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR (einschließlich GfB, WDG, KWD)
  • Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (einschließlich DBI-Gruppe; IWW Zentrum Wasser)
  • GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH
  • Duisburg Kontor GmbH
  • Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH
  • AWA Entsorgung GmbH
  • Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg - Wesel - Kleve zu Duisburg
  • Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl GmbH)

Informationen zur Abgabe und Bearbeitung von Meldungen:

1. Unabhängigkeit der internen Meldestelle (Erläuterungen)

Als interne Meldestelle arbeitet Herr Rechtsanwalt Riegel unparteiisch, unabhängig und frei von Interessen Dritter entsprechend den Vorgaben des HinSchG.

2. Identitätsschutz der Hinweisgeberpersonen (Erläuterungen)

Die Identität von Hinweisgeberpersonen wird entsprechend den Regelungen in §§ 8 und 9 HinSchG vertraulich behandelt. Dies gilt auch für alle anderen Informationen, aus denen die Identität der hinweisgebenden Person direkt oder indirekt abgeleitet werden kann.

Personenbezogene Daten werden gemäß den Vorgaben des § 10 HinSchG verarbeitet.

3. Welche Meldungen die interne Meldestelle bearbeitet (Erläuterungen)

Die interne Meldestelle bearbeitet Meldungen über Verstöße gegen Vorschriften der in § 2 HinSchG genannten Rechtsgebiete, wenn diese im Zusammenhang mit einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit stehen. Erfasst werden bereits begangene oder sehr wahrscheinlich zukünftig erfolgende Verstöße sowie Versuche zu deren Verschleierung.

Dafür betreibt die interne Meldestelle Meldekanäle gemäß § 16 des HinSchG (s. Ziffer 5. Meldewege).

Aufgabe der internen Meldestelle ist es, Meldungen nachzugehen, deren Stichhaltigkeit zu prüfen und dazu beizutragen, etwaige Verstöße abzustellen. Zu diesem Zweck führt Herr Rechtsanwalt Riegel das Verfahren gemäß § 17 HinSchG und führt Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG durch.

Hinweisgeberpersonen erhalten binnen sieben Tagen nach Meldung eine Eingangsbestätigung und innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung eine Rückmeldung gemäß § 17 Abs. 2 HinSchG.

Soweit der Weg zur internen Meldestelle nicht eröffnet ist, leitet die interne Meldestelle die Meldung an die zuständige Stelle weiter oder verweist die hinweisgebende Person an die zuständige Stelle.

4. Meldeberechtigte Personen (Erläuterungen)

Meldeberechtigt für Meldungen gemäß Nummer 3 sind grundsätzlich sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der oben aufgeführten Beschäftigungsgeber.

Darüber hinaus Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten und vergleichbare Personen, die in einer einem Ausbildungszweck dienenden Beziehung zu einem der oben genannten Beschäftigungsgeber stehen. Freiwillige Helferinnen und Helfer (zum Beispiel bei Großveranstaltungen) sind diesem Personenkreis gleichgestellt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern sowie Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmern (zum Beispiel Handwerkerinnen und Handwerker, Dienstleistungsunternehmen, Beraterinnen und Berater, Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Lieferantinnen und Lieferanten), die von einem der oben genannten Beschäftigungsgeber beauftragt wurden, sind ebenso meldeberechtigt wie sonstige Personen, die für diese tätig sind und in einem beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben.

Gleiches gilt für Personen mit bereits beendetem Arbeits- oder Dienstverhältnis und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Beginn ihres Arbeitsverhältnisses.

5. Meldewege (Erläuterungen)

Herr Rechtsanwalt Riegel ist als interne Meldestelle wie folgt zu erreichen:

RA Andreas Riegel
Roßstraße 96
40476 Düsseldorf
E-Mail: meldung@riegel-strehl.de
Tel.: +49 211 41 55 800
Mobil: +49 177 877 97 04

Auf Wunsch der Hinweisgeberperson ist eine persönliche Besprechung nach Vereinbarung möglich.

Meldungen in Textform können zudem über die Eingabemaske am Ende dieser Seite eingereicht werden. Die Übertragung der Meldung / Daten erfolgt SSL-verschlüsselt. Die Angabe der Daten zur Person ist freiwillig und nicht Voraussetzung für die Bearbeitung einer Meldung.

Anonyme Meldungen sind zulässig und werden bearbeitet.

Beachten Sie jedoch vor einer Übersendung per E-Mail (an meldung@riegel-strehl.de) folgende Hinweise:
Sollten Sie beabsichtigen, mit Ihrer Meldung personenbezogene Daten, d.h. Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, per unverschlüsselter E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse meldung@riegel-strehl.de zu übersenden, empfehlen wir die Übersendung der Meldung per E-Mail nicht. Nicht Befugte könnten die übersandten Informationen zur Kenntnis nehmen und manipulieren, ohne dass Absender und Empfänger der E-Mail dies bemerken.

Für die Übersendung sensibler Informationen empfehlen wir Ihnen den Weg mittels untenstehender Eingabemaske, Briefpost oder telefonischer Kontaktaufnahme. Alternativ ist dies auch in Form eines persönlichen Gesprächs möglich.

6. Externe Meldestellen (Erläuterungen)

Hinweisgeberpersonen können sich anstelle der internen Meldestelle mit ihrer Meldung auch unter folgenden Links (mit weiterführenden Erklärungen) an externe Meldestellen wenden:

1. Bundesamt für Justiz
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

2. Bundeskartellamt
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Hinweise_auf_Verstoesse/Hinweise_node.html

3. Bundesamt für Finanzdienstaufsicht
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=2BaF6&c=-1&language=ger

7. Informationen gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2. DSGVO aufgrund der Erhebung personenbezogener Daten (Erläuterungen)

Kontaktformular zur Abgabe von Meldungen nach § 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG):

(Angaben der absendenden Person zu ihrer Identität sind freiwillig, die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder)

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.